Immobilienanwälte für Öffentliches Baurecht
Im Baurecht wird häufig zwischen privatem- sowie öffentlichen Baurecht unterschieden.
Das private Baurecht regelt grundsätzlich die Beziehung der Bauparteien untereinander. Das öffentliche Baurecht hingegen bezieht sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Dementsprechend sind auch die gesetzlichen Regelungen vollkommen unterschiedlich und eine strikte Trennung ist unabdingbar.
Das öffentliche Baurecht beinhaltet also Regelungen, die sich auf die Ordnung und Förderung der Bebauung von Grundstücken beziehen. Es regelt insbesondere die Zulässigkeit von baulichen Anlagen, ihre Grenzen, Errichtung, Nutzung sowie ihre Änderung oder Beseitigung.
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Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird zwischen dem Bauplanungsrecht, dem Bauordnungsrecht sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften unterschieden.
Das Bauplanungsrecht bestimmt, wo gebaut werden darf.
Das Bauplanungsrecht ist im Wesentlichen im BauGB und der BauNVO geregelt. Es befasst sich vor allem mit der Bauleitplanung sowie der Plandurchführung:
- Flächennutzungsplan
- Bebauungsplan
- Bodenordnung
- Erschließung
Das Bauordnungsrecht hingegen bestimmt, wie gebaut werden darf. Es befasst sich grundsätzlich mit bauaufsichtlichen Verfahren und den sicherheitstechnischen Anforderungen. Es ist immer objektbezogen und dient der öffentlichen Sicherheit, das heißt Gefahren, die mit der Errichtung, Nutzung, Änderung oder dem Abriss von Gebäuden verbunden sind, sollen abgewehrt werden. Das Bauordnungsrecht ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer festgeschrieben. Die Bauaufsichtsbehörden des jeweiligen Bundeslandes entscheiden dabei vor allem über:
- Baugenehmigung
- Einstellungsanordnung
- Beseitigungsanordnung
- Nutzungsuntersagung
Die sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften umfassen vor allem das Baunebenrecht. Dieses beinhaltet unter anderem:
- Denkmalschutz
- Umwelt- und Immissionsschutz
- Energieeinsparung
Insgesamt sind also auch im öffentlichen Baurecht viele Faktoren zu beachten.
Unsere Leistungen
Unsere immobilienrechtlichen Spezialisten beraten Sie in allen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen.
- Wir prüfen und gestalten sowohl städtebauliche Verträge sowie Erschließungsverträge.
- Wir beraten Sie hinsichtlich aller Haftungsfragen.
- Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Baurechten sowie bei der Abwehr von behördlichen Forderungen.
- Wir betreuen Sie im Baugenehmigungsverfahren.
Unsere Fachanwälte bieten Ihnen gerne eine erstklassige Rechtsberatung in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten. Mit einem Bau sind in der Regel immer hohe Kosten verbunden. So haben Sie die Möglichkeit sich kompetenten Rat einzuholen und wichtige Entscheidungen in Ruhe zu treffen.